Was kann ich tun?

Freiberufler

  • Profil und Webseite „schärfen“, deutlich als Akteur am Markt sichtbar werden
  • Leistungen standardisieren und als Produkt anbieten
  • Mitarbeiter einstellen
  • Kontakt zum Kunden suchen: Aufklären und ändern
  • Auch prüfen, ob eine Anstellung beim Kunden in Frage kommt
  • Druck auf Vermittler ausüben: Was tut Ihr für unseren Kunden und für mich?
  • Wenn Zwang zur ANÜ: flexible Konditionen aushandeln
  • Bei Direktbeauftragung (ohne Vermittler) besteht akuter Handlungsbedarf!
  • Einer Vertriebsgenossenschaft beitreten

Jeder IT-Experte, der sich aus der Abhängigkeit der Vermittler gelöst hat und direkt mit seinem Kunden zusammenarbeitet, ist darauf zurecht sehr stolz. Leider sind es aber diese Direktbeauftragungen, die bei der turnusmäßigen Betriebsprüfung der Rentenversicherung als erstes unter die Lupe genommen werden und die Prüfern veranlassen, sehr viel genauer Hinzusehen. Jeder Betroffene muss sich bewusst werden, das er unwissentlich seinen Kunden in Gefahr bringt. Wir bieten für diese Fälle Hilfe an.

Was kann ich tun?

Kunden

  • Der Kunde muss seine Zusammenarbeit mit Freiberuflern so einrichten, wie er mit anderen Lieferanten auch verfährt. Er kauft eine Dienstleistung und keine Köpfe.
  • Insbesondere muss er dafür sorgen, dass Freiberufler nicht wie „Angestellte auf Zeit“ behandelt und eingesetzt werden.
  • Von den Vermittlern sollte er Expertise und Beratungsleistung einfordern. Arbeitnehmerüberlassung ist langfristig keine Lösung. Die einfache Lösung "ANÜ-Karte" existiert ab April 2017 nicht mehr.
  • Wichtig: Die Direktbeauftragung von Freiberuflern muss unbedingt vermeiden werden!