Nicht mehr im Fadenkreuz

Nach monatelanger Diskussion und Verunsicherung im Projektgeschäft scheinen wir IT-Freelancer nicht mehr von Abschaffung per Gesetz bedroht zu sein. Das geht aus einer Erklärung der des Ausschusses für Arbeit und Soziales in einer aktuellen Bundestags-Drucksache zur geplanten Gesetzesänderung hervor.

Durch die geplanten Gesetzesänderungen soll die Rechtslage nicht geändert werden, "etwa bei der Beauftragung von Beratungsunternehmen".

Weiter heißt es: "Das Gesetz ziele nicht darauf ab, die unternehmerische Tätigkeit beispielsweise von Beratungsunternehmen einzuschränken. Die Neuregelung solle dem sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts nicht entgegenstehen, wie sie zum Beispiel in der Unternehmensberatungs- oder IT-Branche in Optimierungs-, Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten anzutreffen seien.

Auch für solche Einsätze und für die Tätigkeit von Beratern sollen die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkleistungen auf der einen und Arbeitnehmerüberlassung auf der anderen Seite weiterhin zur Anwendung kommen. Dabei solle zum Beispiel eine für die Tätigkeit eines Beraters typische Bindung hinsichtlich des Arbeitsorts an eine Tätigkeit im Betrieb des beratenen Unternehmens allein regelmäßig keine persönliche Abhängigkeit gegenüber letzterem begründen (vgl. Bundesarbeitsgericht, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14). Vielmehr solle nach dem Verständnis der Ausschussmehrheit entsprechend der bisherigen Praxis eine wertende Gesamtbetrachtung vorgenommen werden, ob unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls eine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers erfolge. Dies habe man auch in der Gesetzesbegründung ausdrücklich aufgegriffen."

Wir IT-Freelancer sind also explizit ausgenommen, müssen aber weiterhin auf ein rechtssicheres Beauftragungsverhältnis achten. Ob eine Beauftragung über herkömmliche Vermittler dafür ausreicht, ist unserer Auffassung nach fraglich. Die direkte Beauftragung ohne Vermittler zählt sicher nicht zu einem rechtssicheren Beauftragungsverhältnis. Mehr zum Thema:

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Rechtssicherer Einsatz von IT-Experten

Die Verunsicherung hatte bereits erhebliche Konsequenzen für viele von uns: So haben einige Großkunden, vor allem im Verlagswesen, voreilig die vermeindliche Notbremse gezogen und alle Freiberufler in die Arbeitnehmerüberlassung gezwungen oder schlicht Verträge nicht verlängert und Projekte auf Eis gelegt.

Wir begrüßen diese Entwicklung, auch wenn der Ausgang noch nicht in Gesetze gegossen ist. Und wir freuen uns darüber, durch unsere Teilnahme, Wortbeiträge und Vorträge in den Veranstaltungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einen Beitrag zu dieser Entwicklung geleistet zu haben.
Vortrag im Arbeitsministerium
Kamingespräch im Arbeitsministerium

Bundestagsdrucksache: 1810064.pdf

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