Neuregelung von ANÜ und Werkvertrag ab April 2017: Weiterhin keine Entwarnung für Freelancer!

Ab dem 1. April 2017 sind Geschäftsführer für nachträgliche Sozialversicherungsforderungen beim Einsatz von "scheinselbständigen" Freelancern haftbar! Der Schutzschirm durch die Vermittlungsagenturen entfällt. Das veranlasst nun einen großen Automobilzulieferer, sich von seinen Freelancern zu trennen. Im Gespräch mit den Betroffenen zeigte sich, dass es keinen Anlass für eine Entwarnung gibt. Ganz im Gegenteil.

Neuregelung von ANÜ und Werkvertrag ab April 2017: Weiterhin keine Entwarnung für Freelancer!

Dabei hatte die Computerwoche nach der Verabschiedung der neuen Arbeitsmarktgesetze gejubelt: Neue Arbeitsmarkt-Gesetze betreffen IT-Freiberufler nicht. Dem entgegnete die Informatik Aktuell: Keine Entwarnung für IT-Freelancer und deren Auftraggeber, denn mit dem Wegfall der Arbeitnehmerüberlassung "auf Vorrat" wird die Haftung vom Vermittler auf den Endkunden übergehen.

Das IT Freelancer Magazin hakte dazu bei uns nach und wollte wissen, welche Lösungen die IT-Projektgenossenschaft ihren Kunden und Mitgliedern im neuen gesetzlichen Umfeld anbietet. Im Interview "Was geschieht, wenn Personaldienstleister ihren Fallschirm verlieren?" wird deutlich, dass Freiberufler-Genossenschaften bezüglich der „Selbständigkeit“ ihrer Mitglieder gegenüber den herkömmlichen Vermittlern im Vorteil sind. Am weitesten ist jedoch unsere IT-Projektgenossenschaft, die darüber hinaus ein geprüftes Paket zum Schutz vor Scheinselbständigkeit bietet.

Scheinselbständigkeit braucht kein Thema zu sein.