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Scheinselbständigkeit - Fehler vermeiden

Scheinselbständigkeit ist primär ein Risiko für den Auftraggeber und nur sekundär für den Auftragnehmer. Denn bei Feststellung einer scheinselbständigen Beschäftigung hat der Auftraggeber für den Auftragnehmer Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen und muss mit weiteren Strafen rechnen.

Fehler 1: Direkte Beauftragung von Freiberuflern

Besondere Aufmerksamkeit bei Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung BUND erregen direkt beauftragte Freiberufler und IT-Dienstleister. Diese sind bei einer Papierprüfung leicht zu identifizieren und erfüllen besonders leicht die Kriterien für scheinselbstständige Beschäftigung.

Fehler 2: Das Zwischenschalten einer Vermittlungsagentur schützt den Auftraggeber?

Das ist nur bedingt richtig. Kommt es nämlich im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung zur Begutachtung der tatsächlichen Verhältnisse beim Auftraggeber, kann sehr schnell „Weisungsgebundenheit“ oder „Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers“ festgestellt werden. Dann wird das Vertragsverhältnis zur Vermittlungsagentur als Scheinverhältnis eingestuft und dem Auftraggeber Täuschung unterstellt. Außerdem schützt die zwischengeschaltete Vermittlungsagentur nicht davor, dass sich der Auftragnehmer beim Endkunden auf rückwirkende Festanstellung einklagen kann.

Fehler 3: Mit einem Statusfestellungsverfahren bei der Rentenversicherung werden Probleme vermieden

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Rentenversicherung in Ihrem Fall auf Scheinselbständig befindet, liegt bei knapp 50 Prozent, der Ausgang ist völlig ungewiß und dauert in der Regel 72 Tage. Beantragen Sie daher nicht unvorbereitet ein Statusfeststellungsverfahren. Lassen Sie sich vorher von einem unserer Sozialrechstexperten beraten.

Fehler 4: Weisungsgebundenheit, Einbinden in die Betriebliche Organisation und mehr

Häufige Fehler, die bei der Beauftragung von Freiberuflern und IT-Dienstleistern von Auftraggebern begangen werden sind:

  • Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Organisation der Tätigkeit
  • Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers
  • Ausübung von Tätigkeiten, die auch von Angestellten des Auftraggebers durchgeführt werden
  • Überstunden- und Urlaubsvergütung
  • und vieles mehr....

Lösung

Die IT-Projektgenossenschaft eG bietet Ihnen ein erprobtes Modell zum rechtssicheren Einsatz von selbständigen Experten in Ihren IT-Projekten an. Wir beraten Sie und bieten Ihnen ein Inhouse-Seminar an, um Sie mit den Risiken und Lösungswegen vertraut zu machen.

Wichtig

Es gibt keinen Grund, die Zusammenarbeit mit Freiberuflern zu beenden!

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