Vertriebsgenossenschaft für IT-Dienstleister

Wir sind ein Team von Freiberuflern und Unternehmen aus dem IT-Projektgeschäft. Im Juni 2014 haben wir unsere eigene Vermittlungsagentur gegründet und sind seitdem stetig gewachsen. Unsere wichtigsten Ziele sind faire und transparente Konditionen für unsere Mitglieder.

Werde Teil dieses Teams!

Vertriebsgenossenschaft für IT-Dienstleister

Unsere Genossenschaft hat viele Vorteile

  • Selbständigkeit: Jedes Mitglied bleibt selbständig und entscheidet selbst, welche Geschäfte es auf eigene Rechnung tätigt und welche Geschäfte über den Vertriebsverbund der Genossenschaft abgewickelt werden.
  • Transparenz: Jedes Mitglied bekommt volle Einsicht in "seine" Projektverträge mit dem Kunden. Kein Taktieren um Stundensätze und Provisionen: Alles ist klar und transparent geregelt!
  • Starke Marke: Die Genossenschaft bietet uns die Möglichkeit, unsere Vertriebsaktivitäten professionell unter dem Dach einer Marke zu bündeln. Das kommt beim Kunden sehr gut an.
  • Niedrige Einstiegsschwelle: Der Eintritt in die Genossenschaft ist unkompliziert und günstig: Die Mindesteinlage pro Mitglied beträgt 50 EUR. Dazu kommt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 160 EUR (zzgl. MWSt.). Die hohen Kosten einer Firmengründung (z.B. UG, GmbH) entfallen.
  • Gewinnbeteiligung: Jedes Mitglied ist entsprechend seiner Einlage an den Überschüssen der Genossenschaft beteiligt. Über die Verwendung der Überschüsse (also z.B. die Zahlung einer Dividende) wird gemeinsam in der Generalversammlung entschieden.
  • Mitbestimmung: Jedes Mitglied hat mindestens eine Stimme auf der Generalversammlung. Und kein Mitglied darf mehr als 10 Prozent der Stimmen auf sich vereinen.
  • Eigeninitiative lohnt sich: Unser Prämienmodell belohnt alle Mitglieder, die sich aktiv am Ausbau des Geschäfts beteiligen.
  • Scheinselbständigkeit ist kein Thema mehr.
  • Infrastruktur: Verträge, Abrechnungssystem, Zeiterfassung, Homepage, Profilverwaltung, etc.
  • Einkaufsvorteile: Gruppenrabatte z.B. bei der IT-Haftpflichtversicherung.
  • Beschränkte Haftung: Die Genossenschaft haftet wie die GmbH nur mit ihrem Stammkapital, die Mitglieder haften nur mit ihrer Einlage. Eine Nachschusspflicht gibt es nicht.

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